Schmerzen lindern mit Akupunktur
So funktioniert Akupunktur
Bei der Akupunktur werden Nadeln auf verschiedenen Punkten in die Haut gesetzt. Insgesamt gibt es sehr viele dieser Akupunkturpunkte, wobei nur etwa 200 bei der Behandlung zum Einsatz kommen. Durch die Akupunkturpunkte lassen sich die Meridiane beeinflussen. Die Meridiane werden in der TCM (traditionelle chinesische Medizin) als Energiebahnen im Körper angesehen, welche für das Zusammenspiel der Organe verantwortlich sind.
Grundsätzlich aber gilt:
Akupunktur kann heilen, was gestört ist,
sie kann aber nicht „reparieren“, was bereits zerstört ist.
Welche Akupunkturpunkte ausgewählt werden, um den Fluss der Körperenergie, des „Qi“, zu verbessern, ergibt sich nach einer langen Ausbildung, welche auf einer Erfahrung von mehr als 2000 Jahren gründet.
Bis heute ist die Wirkungsweise der Akupunktur nicht vollständig geklärt. Wissenschaftler vermuten, dass die Nadeln Nervenreize hervorrufen, die die Weiterleitung von Schmerzsignalen an das Rückenmark hemmen. Nach der Behandlung werden mehr körpereigene schmerzhemmende Endorphine und Botenstoffe im Gehirn produziert.
Durch Akupunktur
- verbessert sich die Durchblutung
- entspannt sich die Muskulatur
- harmonisiert sich das vegetative System
Während der Behandlung liegen Sie ruhig auf einer Liege oder Sie sitzen in einer stabilen, entspannten Position. Meistens ist ein Ziehen oder ein dumpfer Schmerz zu spüren, wenn die sterile Einmal-Nadel am Ziel ist. Die Nadeln verbleiben zwischen zehn und dreißig Minuten in der Einstichstelle.
In der Regel wird die Akupunktur 1-2x pro Woche durchgeführt, wobei eine Serie von 6 – 15 Sitzungen dauern kann. Auch danach kommt es durch die verbesserte Regulation noch zu meist positiven Veränderungen.
Akupunktur wird auch durch die Krankenkasse bezahlt
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Körper-Akupunktur im Rahmen einer umfassenden Schmerztherapie bei Knieschmerzen aufgrund von Arthrose oder bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule. Voraussetzung für die Behandlung ist, dass die Schmerzen länger als sechs Monate bestehen. Alle weiteren durch die Akupunktur linderbaren Erkrankungen werden nicht getragen.
An den Kassen-Arzt werden hierbei hohe Ansprüche gestellt:
- diplomierte Akupunktur-Ausbildung und Erlangung Zusatzbezeichnung „Akupunktur“ bei der Ärztekammer
- Fortbildung in der speziellen Schmerztherapie
- Fortbildung in der psychosomatischen Grundversorgung
- Mehrfach jährliche Teilnahme an Weiterbildungen in der Akupunktur (sog. Qualitätszirkel)
In unserer Praxis verfügt Herr Dr. Rolf Stein über alle diese Voraussetzungen.
Die privaten Krankenkassen, Beihilfestellen und auch die Berufsgenossenschaften zahlen die Anwendung der Akupunktur in der Regel voll. Eine kurze Rückfrage dort ihrerseits ist jedoch angeraten.